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Sicher durch den NOK

Sicher durch den NOK

Der Verein der Kanalsteurer e.V. hat die Aufgabe, Schiffe auf der Passage durch den Nord - Ostssee - Kanal mit Kanalsteurern zu besetzen, um eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten.

Neuaufnahmen und die Anzahl aufzunehmenden Kanalsteureranwärter werden nach einer Formel ermittelt. Die Aufrechnung erfolgt vierteljährlich am 02.01., 01.04., 01.07., und 01.10. jeden Jahres.


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Schleuse in Holtenau

Grenzen der Annahmepflicht

Fahrzeuge haben auf den nachstehenden Streckenabschnitten Kanalsteurer anzunehmen, wenn eine der folgenden Abmessungen überschritten wird:

Fahrzeuge mit den Abmessungen

Länge: 100,00 m/ 120,00 m
Breite: 19,00 m/ 17,00 m
Tiefgang: 7,00 m/ 7,00 m

werden mit einem, darüber hinaus mit zwei Kanalsteurern besetzt. Tankfahrzeuge der Verkehrsgruppe 5 werden unabhängig der Abmessungen mit zwei Kanalsteurern besetzt. Fahrzeuge auf der Strecke zwischen der Defrol und Schwartenbeck unterliegen nicht der Kanalsteurerannahmepflicht. 1 - Mann - Schiffe, die auf der Strecke Rüsterbergen - Brunsbüttel nicht der Kanalsteurerannahmepflicht unterliegen, sind auch auf der Strecke Rüsterbergen bis zum Kreishafen Rendsburg von der Kanalsteurerannahmepflicht befreit.

Fahrzeuge mit den Abmessungen

Länge: 100,00 m/ 115,00 m
Breite: 15,50 m/ 14,00 m
Tiefgang: 6,10 m/ 6,10 m

Fahrzeuge mit den Abmessungen

Länge: 100,00 m/ 120,00 m
Breite: 16,50 m/ 14,50 m
Tiefgang: 6,10 m/ 6,10 m

Im Rahmen der einzelnen Alternativen einer Verkehrsgruppe ist hinsichtlich der Länge und Breite zu interpolieren. Dabei entsprechen 1,00 m Länge und 0,10 m Breite einander. Die maximalen Breiten und Längen dürfen nach dem Interpolieren im Rahmen einer Verkehrsgruppe nicht überschritten werden. Längen sind auf ganze Meter und Breiten auf ganze Dezimeter bis ausschließlich 0,5 abzurunden und ab 0,5 aufzurunden.

Verein der Kanalsteurer e.V.
Schleuseninsel 39 · 24159 Kiel

Tel. 04 31 - 33 31 12 · Fax 04 31 - 20 06 06 7
» office@kanalsteurer.com

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